Begleitetes Wohnen
Sechs begleitete Wohnplätze stehen in zwei Wohnungen zur Verfügung.
Wohnraum gesucht? Was wir Ihnen bieten:
- Ein Einzelzimmer in einer mit drei Personen belegten Wohnung in Dietikon.
- Die Wohngruppen erhalten Unterstützung bei der Organisation des Zusammenlebens durch eine wöchentliche Haussitzung mit der Wohnbegleiterin / dem Wohnbegleiter.
- Periodisch und nach individuellem Bedarf werden Beratungs- und Standortgespräche geführt.
- Während Ihrem Aufenthalt im Begleiteten Wohnen ist es uns wichtig, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten einer geregelten Tagesstruktur nachgehen. Wir sprechen mit Ihnen Möglichkeiten und nötige Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Tagesstruktur-Aktivitäten und deren Umsetzung ab.
- Unser Wohnangebot ist auf zwei Jahre befristet.
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer Ihrer Situation angemessenen Nachfolgelösung.
Wohnraum gesucht? Was Sie mitbringen:
Sie sind volljährig und sind aufgrund der Folgen einer aktuellen oder früheren Suchtmittelabhängigkeit von Obdachlosigkeit bedroht oder bereits obdachlos. Vielleicht halten Sie sich auch aktuell in einer anderen Institution (Justiz, Psychiatrie, etc.) auf und suchen eine Nachfolgelösung. Auch in diesem Fall kann eine Bewerbung bei uns für Sie vielversprechend sein.
Das Begleitete Wohnen arbeitet nicht abstinenz-, aber ausstiegsorientiert. Abstinenz ist entsprechend keine Aufnahmebedingung für das Begleitete Wohnen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme im Begleiteten Wohnen erfüllt sein?
- Die oben beschriebene Lebenssituation trifft in etwa auf Sie zu.
- Die Finanzierung Ihres Aufenthaltes im Begleiteten Wohnen ist gesichert.
- Minimale Wohnkompetenz Ihrerseits ist vorhanden (Darunter verstehen wir die Fähigkeit, den Anweisungen der Begleiterin selbständig zu folgen, sowie Termine und die Hausregeln des Begleiteten Wohnens einzuhalten).
- Sie bringen die Bereitschaft mit, sich beim Wohnen begleiten und beraten zu lassen.
- Sie sind bereit, regelmässig an den Haussitzungen Ihrer Wohngruppe teilzunehmen.
- Falls Sie noch keine Tagesstruktur haben, ist die Bereitschaft gegeben, einer Tagesstruktur nachzugehen und sich eine geeignete Tagesgestaltung – in Absprache mit der Begleiterin – zu organisieren.
- Weitere Kriterien für eine Aufnahme im Begleiteten Wohnen werden mit Ihnen im Rahmen des Aufnahmegespräches besprochen.
Wohnsitz:
Das begleitete Wohnen begründet keinen Wohnsitz. Sie bleiben bei der Gemeinde angemeldet, bei der Sie auch bisher angemeldet gewesen sind.
Personen, welche in einer Gemeinde im Bezirk Dietikon angemeldet sind, haben Vorrang.
Zielsetzungen – Was wird besser?
- Durch die gesicherte und begleitete Wohnsituation klärt und stabilisiert sich Ihre Lebenssituation. Die Voraussetzungen für nachhaltige Veränderungen und Entwicklungen verbessern sich.
- Durch das Wohnen in einem eigenen Zimmer mit geteilter Infrastruktur (Küche/Bad) und die Auseinandersetzung mit Fragen, die Ihr Wohnen betreffen, bleiben Ihre Wohn- und Sozialkompetenzen erhalten oder werden verbessert.
- Sie entwickeln im Begleiteten Wohnen neue Perspektiven und erhalten die für die Umsetzung nötige Unterstützung.
Finanzierung - Was kostet ein Aufenthalt im Begleiteten Wohnen?
Sie sind in einer Gemeinde des Bezirks Dietikon angemeldet:
Fr. 1150.-- pro Monat für ein normalgrosses Zimmer, Fr. 1200.-- pro Monat für grosses Zimmer.
Sie wohnen nicht im Bezirk Dietikon:
Zuschlag Fr. 200.-- / Monat
Kontakt:
Begleitetes Wohnen, Bachstrasse 6, 8952 Schlieren
Persönlicher Kontakt nur nach telefonischer Terminvereinbarung: Tel. 079 821 39 76
Mail: bewo@sd-l.ch
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